Suche
Close this search box.

DER 1. VOLKSBANK STADTTRIATHLON AMSTETTEN

Am 22. Juni 2025 ist es so weit – der 1. Volksbank Stadttriathlon Amstetten findet statt! Ein Triathlon für Anfänger und alle, die sich an einem Triathlon versuchen wollen!

Der Einsteiger-Triathlon weist sehr kurze Distanzen auf und ist ideal sowohl für Anfänger und Hobbysportler, als auch für Profis! Sei dabei!

Distanzen

Strecke

Geschwommen wird im Stadtbad Amstetten, dann geht’s ab aufs Rad im Stadtzentrum und zur zweiten Wechselzone am Hauptplatz. Danach werden 3 Runden im Stadtzentrum gelaufen bis zum Ziel am Hauptplatz!

Einzelstart

Teilnahmeberechtigt ist jede:r Sportler:in ab Jahrgang 2011 und älter mit gültiger ÖTRV Jahres- oder Tageslizenz.

Jüngere Sportler:innen sind nicht startberechtigt.

Teilnehmer:innen ohne gültige Jahreslizenz müssen sich eine Tageslizenz bei der Anmeldung lösen.

Staffel

Eine Staffel besteht aus 2 bzw. 3 Athlet:innen, welche sich die drei Teildisziplinen aufteilen. Jede Staffel erhält einen Chip, der von den im Rennen befindlichen Athlet:innen am Fußgelenk zu tragen ist. Jede Staffel erhält eine Startnummer, diese ist nur beim Radfahren und Laufen zu tragen. Chip und Startnummer wird an die/den nächste:n Starter:in übergeben! Die Übergabe erfolgt am zugewiesenen Wechselplatz.

Als Staffelteilnehmer sind Athlet:innen ab Jahrgang 2011 und älter berechtigt. Jüngere Sportler:innen sind nicht startberechtigt.

Die gleichzeitige Teilnahme beim Volksbank Stadttriathlon Amstetten als Einzelstarter:in und als Staffelschwimmer:in ist möglich.

Startgeld

Der Stadttriathlon Amstetten ist ein offizielles ÖTRV-Rennen. Teilnehmer:innen ohne einer gültigen Jahreslizenz müssen sich bei der Anmeldung eine Tageslizenz lösen.

Einzelstarter: + 8 € Tageslizenz
Staffel: Keine Lizenz!

Einzelstarter: 45 €
Staffel: 80 €

Einzelstarter: 55 €
Staffel: 90 €

Einzelstarter: 75 €
Staffel: 100 €

Die Startplatzierung resultiert aus der bei Anmeldung angeführten, geplanten Gesamt-Zielzeit.

Sollte die Veranstaltung aufgrund von nicht beeinflussbarer Ereignisse abgesagt werden müssen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, 30% des Startgeldes einzubehalten.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor Athlet:innen den Start, ohne Angabe von Gründen, zu untersagen.

Ein Storno bzw. die Rückerstattung der Startgebühr bei Nichtteilnahme ist nicht vorgesehen.

Leistungen

Jede:r Teilnehmer:in bekommt vor dem Start Startnummer, Schwimmkappe, Aufkleberset und Zeitmesschip, sowie je eine Tasche für RUN- und STREETWEAR. Wird der Chip nicht retourniert, wird dieser mit € 70,- in Rechnung gestellt.

Im Anschluss gibt es für alle Finisher eine Medaille, ein Volksbank Stadttriathlon Amstetten T-Shirt, sowie ein reichhaltiges Finisher-Buffet mit Speisen und Getränken.

Die drei schnellsten Damen und Herren (overall), die drei Schnellsten jeder Altersklasse, sowie die schnellsten Staffeln (m/w/mixed) werden prämiert.

Ablauf & weitere Informationen

07:30 – 09:30 Uhr: Ausgabe Startunterlagen im Foyer Stadtbad

08:00 – 09:45 Uhr: Wechselzone 1 am Parkplatz Stadtbad (BIKE CHECK-IN und Abgabe RUN- und STREET-Bag)

09:45 – 10:00 Uhr: Wettkampfbesprechung direkt in der Schwimmhalle

10:00 – 11:00 Uhr: Start Einzel- und Staffelbewerb – rollender Start, ca. alle 15 Sekunden

Ab ca. 12:00 Uhr: Check-Out Wechselzone 1 & 2

Ab ca. 14:00 Uhr: Siegerehrung am Hauptplatz

Das Starterpaket beinhaltet einen Zeitnehmungschip, welcher im Ziel wieder abgegeben werden muss. Ohne Chip keine Zeitnehmung. Die Zeitnehmung wird von „FiPe sportsresults“ durchgeführt. Die Ergebnisse sind auf my.raceresult.com abrufbar.

Zwei Wechselzonen

Eine befindet sich am Parkplatz neben dem Stadtbad und eine direkt am Hauptplatz im Zentrum von Amstetten. Für die Lauf- und Freizeitbekleidung werden mit den Startunterlagen Taschen für die Aufbewahrung ausgeteilt. Beide Taschen sind beim BIKE CHECKIN in Wechselzone 1 abzugeben und werden vom Team in Wechselzone 2 bzw. im Zielraum bereitgestellt. Athleten:innen müssen also lediglich die Wechselzone 1 aufsuchen. Die Besonderheit in Wechselzone 2 ist, dass alle Fahrräder vom Team übernommen und am Radständer abgestellt werden. Gleich nach der Wechselzone sind die Taschen für die Laufbekleidung auf einem Ständer bereitgestellt. Dort wird vom Rad- zum Laufoutfit gewechselt.

Check-In Wechselzone 1

Die Abgabe von Fahrrad, Helm, usw. erfolgt analog vorgegebenem Zeitplan. Der Zutritt in die Wechselzone wird nur mit gültiger Startnummer und Armband gewährt. Es ist kein Begleitpersonal erlaubt. Die Fahrräder werden auf Fahrtauglichkeit überprüft, die Helme auf Funktionalität. An Fahrrad und Helm sind die dafür vorgesehenen Startnummer-Sticker anzubringen. Boxen oder Ähnliches sind in der Wechselzone nicht erlaubt.

Check-Out Wechselzone 2

Der Check-Out des Fahrrades aus Wechselzone 2 startet mit dem Zielleinlauf des letzten Teilnehmers (ca. 12.00 Uhr) und endet eine Stunde danach. Das Fahrrad wird ausschließlich an Athleten:innen mit Startnummer und Armband ausgegeben. Gleiches gilt für Wechselzone 1 beim Stadtbad.

  • Staffel m/w/mixed (Keine Unterteilung in 2er- bzw. 3er-Staffel!)
  • Gesamtwertung m/w
  • Altersklassen jeweils m/w

    14-17
    18-19
    20-23
    24-29
    30-34
    35-39
    40-44
    45-49
    50-54
    55-59                                      
    60-64
    65-69
    70+

Bei jeder Laufrunde werden Wasser und isotonische Getränke zu Verfügung gestellt. Die Ziellabe bietet ein reichhaltiges Finisher-Buffet mit Speisen und Getränken. Abfälle dürfen nur in der gekennzeichneten Littering Zone entsorgt werden. Auf der Radstrecke wird KEINE Verpflegung angeboten.

Duschen und Toiletten stehen im Stadtbad Amstetten zu Verfügung. Am Hauptplatz ist beim Zielbereich ein WC-Container gestellt.

Zum Abstellen der Autos sind die Parkplätze an der Stadionstraße vorgesehen. 

Wenn Erste Hilfe benötigt wird, bitte an den nächsten Streckenposten, den/die nächsten Helfer:in oder die Sanitätsbediensteten wenden. Für das Rettungskonzept sorgt das Rote Kreuz Amstetten.

Teilnahmebedingungen

Für den Fall einer Teilnahme beim Volksbank Stadttriathlon Amstetten ist der Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art anzuerkennen. Es dürfen weder gegen den Veranstalter, die Sponsoren noch gegen die Anrainergemeinden, die Grundeigentümer oder deren Vertreter, Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, gestellt werden. Die Athleten:innen erklären, dass sie für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert haben, körperlich gesund und haftpflichtversichert sind. Sie müssen damit einverstanden sein, dass die bei der Anmeldung genannten Daten, die gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung oder Büchern, ohne Vergütungsanspruch genutzt werden dürfen. Sie haben zu versichern, dass das genannte Geburtsjahr richtig ist und dass die Startnummer an keine andere Person weitergeben wird. Die Veränderung einer offiziellen Startnummer führt zur Disqualifikation. Bei Nicht-Zustandekommen des Triathlons aufgrund höherer Gewalt (Hochwasser, Unwetter etc.) wird das Startgeld nicht rückerstattet. Auch bei einem Nichtstart nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr. Preise bei der Siegerehrung werden nur an anwesende Athleten:innen übergeben. Die Wettkampfbesprechung ist für alle Starter verpflichtend und findet unmittelbar vor dem Schwimmstart statt. Die aktuellen Anti-Doping-Regeln sind einzuhalten. Das Verhalten hat sportlich und fair zu sein. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Für die Rad- und Laufstrecke wird während des Rennens zumindest eine Fahrbahnseite der Straße gesperrt. Es gilt die Straßenverkehrsordnung!

Wettkampfregeln

Es gilt grundsätzlich die Sportordnung des Österreichischen Triathlon Verbandes (ÖTRV). Teilnehmer:innen, die eine Gefahr für sich oder andere darstellen, können aus dem Wettkampf genommen werden.

Proteste

Ein Protest kann von Wettkampfteilnehmer:innen (bei Minderjährigen auf jeden Fall in Vertretung einer volljährigen Person) bzw. ermächtigten Personen in Vertretung von Wettkampfteilnehmer:innen (z.B. ein Vereinsfunktionär) eingebracht werden.

Ein Protest kann eingebracht werden gegen:

1. die eigene Disqualifikation (ausgenommen bei Gewissenentscheidungen)

2. die Startberechtigung von anderen Wettkampfteilnehmer/innen

3. vermeintliche Fehler des Veranstalters oder der Wettkampfleitung

4. die inoffizielle Ergebnisliste bzw. die Zeitnehmung

Proteste müssen grundsätzlich schriftlich (Formular laut ÖTRV-Sportordnung) und mit Hinterlegung einer Protestgebühr in der Höhe von € 25,- und unter Angabe eines genau formulierten Protestgrundes beim Vorsitzenden der Wettkampf-Jury eingebracht werden. Die Protestgebühr wird refundiert, falls dem Protest stattgegeben wird. Proteste gegen „Gewissensentscheidungen“ können nicht eingebracht werden. Gewissensentscheidungen sind Kampfrichterentscheidungen auf Grund von wahrgenommenen Regelverstößen, deren Nichtigkeit nicht bewiesen werden kann (z.B. Windschattenfahren, grobe Beleidigungen gegen KR, grobe Unsportlichkeiten und dgl.).

Anti Doping

Mit der Teilnahme verpflichtet sich der/die Sportler:in zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer:innen (Jahres- oder Tageslizenz) einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potenziellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria): https://aktiv.nada.at . Der Veranstalter lehnt Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zu Dopingzwecken zu sich genommen bzw. angewendet haben oder nehmen bzw. anwenden werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: www.nada.at/medikamentenabfrage. Sollte für den/die teilnehmende:n Sportler:in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, müssen Sportler:innen im Testpool bereits vorab eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Auch allen anderen Sportler:innen wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Nähere Informationen finden Sie hier: www.nada.at/medizin/krankheit-oder-verletzung

 

Veranstalter

Austragender Verein

Tria Team Nö West, ÖTRV 2/036/25, www.triateam.at

Rennleitung

Franz Freinberger, f.freinberger@a1.net, 0664 2868974

Nach oben scrollen